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Flugwetter nur im Flug abrufen – oder nicht?
Einen Wetterbericht für die Flugvorbereitung bekommt man inzwischen auch per App. Reicht es aus, dass Flugwetter nur im Flug abzurufen?
Ein fliegermagazin-Leser fragt
Ich fliege nur noch mit iPad und der dazu passenden Software. Inzwischen ist es möglich, das Flugwetter direkt im Flug abzurufen – ich frage mich, ob das nicht schon mehr als ausreichend ist für die Flugvorbereitung. Das würde mir ja einiges an Zeit sparen.
Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch antwortet
Gemäß SERA.2010 ist der Pilot dafür verantwortlich, vor Flugbeginn im Rahmen seiner Flugvorbereitung alle für den vorgesehenen Flug erforderlichen Informationen einzuholen. Geht der Flug dabei über die Platzrunde hinaus oder wird er nach Instrumentenflugregeln durchgeführt, so soll eine »sorgfältige Prüfung« des Wetterberichts und der jeweiligen Vorhersagen erfolgen.
Dabei müssen nach SERA.2010 auch die Auswirkung auf das Treibstoffmanagement und mögliche Ausweichrouten mitberücksichtigt werden. An einem schönen Sommertag mag dabei das Wetterbriefing deutlich kürzer ausfallen als im verregneten Herbst.
Flugwetter nur im Flug abrufen? Oft reicht die Datenverbindung im Flug nicht aus
Vor dem Flug bedeutet dabei nicht im Flug. Man könnte argumentieren, dass das Einholen des Wetterberichts im Flug noch ausreichen könnte, soweit man im Sichtbereich des Flugplatzes ist. Doch wegen des dort erhöhten Verkehrsaufkommens ist das keine gute Idee. Oft reicht die Qualität einer mobilen Datenverbindung im Flug für ein vollständiges Wetterbriefing nicht aus, auch wenn es mittlerweile gute Lösungen gibt, das Wetter »live« zu erhalten. Die dienen aber vor allem dazu, gegebenenfalls Sichtflug-Lücken zu finden und auf Veränderungen zu reagieren, meist bei IFR-Flügen.
Ein weiterer Faktor ist die Qualität der Informationsquellen. SERA schreibt dabei keinen bestimmten Anbieter explizit vor; der Pilot ist also grundsätzlich frei, welchen Dienst er wählt. Die bekannteste Quelle dürfte die Plattform des Deutschen Wetterdiensts (DWD) sein; dessen General Aviation Forecast (GAFOR) ist mittlerweile in einer einfachen Version sogar kostenfrei verfügbar. Auch Metar und TAF sind in der Regel gratis. Docht es gibt keine Pflicht, die DWD-Produkte zu nutzen. Es gibt weitere Profi-Anbieter wie TopMeteo, zudem sind bei vielen Programmen zur Navigation inzwischen Wetterdienste integriert, etwa in Form von Satellitenaufnahmen, METAR oder TAF-Auswertung.
Flugwetter: Seien Sie vorsichtig bei kostenfreien Online-Wetterportalen
Rechtlich ist es denkbar, anhand allgemeiner, kostenfreier Online-Wetterportale eine Flugvorbereitung vorzunehmen. Zu beachten ist jedoch, dass allein das Piktogramm einer Sonne zusammen mit Wolken auf einer Wetter-Website in der Regel nicht geeignet ist, eine fundierte Wetterprognose zu ersetzen. Das hat vor allem damit zu tun, dass man nicht weiß, wie viel Interpretation diese Daten enthalten. Gerade Webseiten, die für jedes Dorf einen vermeintlichen Wetterbericht erstellen, interpolieren letztendlich Daten nur – auf welchen Algorithmen die Auswertungen basieren und welche Unsicherheiten darin enthalten sind, lässt sich ohne Lektüre der AGB nicht feststellen. Insoweit sind die Dienste der auf die Luftfahrt spezialisierten Anbieter deutlich zuverlässiger und teils auch EASA-zertifiziert.
Sich allein auf die GAFOR-Grafiken zu verlassen, kann aber auch trügerisch sein. Sie sind als Einschätzung zu verstehen und taugen bestenfalls bei stabilen Hochdrucklagen als alleinige Wettervorbereitung. Sinnvoller ist es, verschiedene Wetterkarten, Radarbilder oder auch GRAMETs mit auszuwerten. Dabei muss jeder Pilot selbst in der Lage sein zu beurteilen, welche Informationen auszuwerten sind. Gelingt es nicht, die Wettersituation umfassend einzuschätzen, bleibt man am Boden – oder man wählt als »letzte Option« die telefonische (und kostenpflichtige) DWD-Auskunft und lässt sich das aktuelle Wettergeschehen von Profis erklären. Der Vorteil: Diese Anrufe werden aufgezeichnet, und damit ist die Flugvorbereitung zumindest teilweise dokumentiert.
Flugwetter im Flug abrufen? Schlechte Flugvorbereitung ist eine Ordnungswidrigkeit
Um bei einer eventuellen Kontrolle auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich überhaupt, einen Beleg zu haben, dass das Wetter vorm Flug geprüft wurde. Viele Programme erstellen dazu Briefingpakete, die dann gedruckt oder auf verschiedenen Geräten gespeichert werden können. So lässt sich die Flugvorbereitung auch im Nachhinein belegen, sollte das erforderlich sein. Nicht vergessen: Mangelhafte Flugvorbereitung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 LuftVO. Gerade jetzt im Herbst sollte man berücksichtigen, dass es nun wieder mehr Überraschungen beim Wetter geben kann. Entsprechend gründlich sollte die Analyse des Flugwetters ausfallen.
Ingo-Julian Rösch, Rechtsanwalt und Pilot fliegermagazin 12/2020
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