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Recht: Etikette im Funk
Frage an Dr. Roland Winkler zum Thema Etikette im Funk: Im Sommer habe ich mich zu einer Landung auf einem Platz mit Flugplatzkontrolle angemeldet. Nach der Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone wurde ich in […]
Frage an Dr. Roland Winkler zum Thema Etikette im Funk:
Im Sommer habe ich mich zu einer Landung auf einem Platz mit Flugplatzkontrolle angemeldet. Nach der Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone wurde ich in die südliche Warteschleife geschickt; vor mir landete ein Großraumflugzeug. Ich erhielt meine Landefreigabe und die Warnung vor Wirbelschleppen. Um diese zu vermeiden, wählte ich einen Aufsetzpunkt hinter dem des Airliners und einen eher steilen Anflug. Im kurzen Endteil hörte ich plötzlich, wie die Lotsin meine Kennung rief und sagte: „Aber Sie landen schon auf der Piste?!“
In dieser Phase antwortete ich nicht, sondern konzentrierte mich weiter auf die Landung, um dann anschließend am Boden über Funk kurz mitzuteilen, dass ich absichtlich so angeflogen sei. Mir stellt sich die Frage, ob das Verhalten der Lotsin in diesem Fall richtig war. Hat sie das Recht, Luftfahrer zu rügen oder „anzupfeifen“? Ich bin gewohnt, dass man nach der Freigabe der Landung nicht mehr angesprochen wird, außer es besteht akute Gefahr. Wie ist eigentlich die Rechtslage, und worin bestehen die Aufgaben der Fluglotsen und auch der Fluginformationsdienste?
Dr. Roland Winkler antwortete
Die Antworten auf Ihre Fragen finden wir in der Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung. Paragraf 3 hält fest, dass die Flugsicherungsorganisationen, die Flugverkehrsdienste erbringen, so weit wie möglich die Halter und Führer von Luftfahrzeugen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Flugbetriebsabwicklung zu unterstützen haben. Zu diesem Zweck sollen sie den Haltern und Führern von Luftfahrzeugen auf Anforderung die vorhandenen notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Die Flugverkehrskontrolle hat als oberste Aufgabe die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs; es sollen Zusammenstöße zwischen Luftfahrzeugen in der Luft und auf den Betriebsflächen, also auf dem Rollfeld verhindert werden. Daraus ergibt sich ohne Weiteres, dass sich der Lotse einer gewissen Sachlichkeit bedienen muss. Schnoddrige Bemerkungen wie in Ihrem Fall können zwar „lustig“ sein, dienen aber nicht unbedingt der Sicherheit.
Man stelle sich nur einen Piloten vor, der bereits mit der vorgesehenen Landung zu kämpfen hat und durch eine solche laxe Bemerkung vollends verunsichert wird. Hier wäre es in der Tat viel besser, der Lotse würde beruhigend einwirken, zumal auch für ihn oder seinen Arbeitgeber im Schadensfall eine Haftung entstehen könnte. Eine weitere wichtige Aufgabe übernimmt der Fluginformationsdienst, der den Führern von Luftfahrzeugen Informationen und Hinweise gibt, die für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen erforderlich sind. Schließlich gibt es noch den Flugberatungsdienst, der sich im Wesentlichen um Nachrichten für Luftfahrer inklusive deren Beratung, um Flugpläne und Luftfahrtkarten kümmert. Die Mitarbeiter all dieser Dienste haben helfende Funktion, ersetzen aber nicht die vom verantwortlichen Luftfahrzeugführer vorzunehmende Flugplanung.
Fluglotsen sind auch nur Menschen
Entscheidungen hat der Pilot in Command (PIC) zu treffen, er muss sich ja auch vor dem Flug mit allen Unterlagen vertraut machen, die für die sichere Durchführung des Flugs erforderlich sind. In außergewöhnlichen Situationen, wenn etwa der Kontakt zu einem an sich betriebsbereiten Flugplatz nicht hergestellt werden kann, wie in fliegermagazin 11/2009 beschrieben, kann man die Hilfe von FIS in Anspruch nehmen, die ja auch gerne gewährt wird. Allerdings sollte kein Pilot erwarten, dass ihm die Entscheidung abgenommen wird, wie er seinen Flug fortsetzt. Wird man jedoch von FIS gewarnt, weil man beispielsweise Kurs auf ein Sperrgebiet hat, sollte man dies ernst nehmen und einen eventuell erteilten Rat zum Kurswechsel tunlichst befolgen (siehe fliegermagazin 11/2009). Wir haben alle mal gute und schlechte Tage – auch ein Lotse oder eine Lotsin. Grundsätzlich helfen sie uns Piloten und – was nicht unterschätzt werden sollte: Auch sie haben eine erhebliche Verantwortung.
In fliegermagazin 7/2009 haben wir die 90-Tage-Regel besprochen. Hierzu noch ein kleiner Nachtrag: Nach JAR-FCL 1.026 darf ein Pilot als PIC bei der Beförderung von Fluggästen im nicht gewerblichen Bereich nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen als steuernder Pilot durchgeführt hat. Die drei Starts und Landungen müssen aber nicht als PIC durchgeführt werden. Das Land Baden-Württemberg vertritt nach Rücksprache mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung die Auffassung, dass eine Schülermeldung nicht erforderlich ist, wenn der Pilot zur Auffrischung der 90-Tage-Frist einen Fluglehrer mitnimmt. Der Halter des Luftfahrzeugs bestimmt dazu den rechten Sitz als Sitz des PIC, auf dem der Fluglehrer Platz nimmt. Links steuert dann derjenige, der Passagiere befördern will und mithin als steuernder Pilot tätig ist. Nach drei Starts und Landungen hat er die Voraussetzungen der 90-Tage-Regel erfüllt und kann wieder Passagiere mitnehmen.
fliegermagazin 12/2009
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