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SERA Änderungen 2025: Das müssen Piloten jetzt wissen
Die EU-Vorschriften der Standardised European Rules of the Air und die deutsche Sprechfunk-NfL wurden in etlichen Details angepasst. Rechtsanwalt und Pilot Ingo-Julian Rösch erklärt, welche Vorschriften seit dem 1. Mai gelten.

Mit den SERA Änderungen 2025 wurden zum 1. Mai gleich mehrere neue Vorschriften wirksam. Das fliegermagazin gibt einen Überblick:
Wer auf einem kontrollierten Flughafen die Orientierung verliert, muss gemäß SERA.3212 anhalten und dies dem Lotsen unverzüglich mitteilen. Eine solche Pflicht gab es bisher erstaunlicherweise nicht.
Gemäß SERA.4005 ist nunmehr im Flugplan anzugeben, wenn ein ballistisches Rettungssystem verbaut ist. Und zwar im Abschnitt »Remarks« des Abschnitts 19 zu Not- und Überlebensausrüstung. So sollen Rettungskräfte frühzeitig erfahren können, dass ein ballistisches Rettungssystem im Flugzeug verbaut ist.
Weiter sind nach SERA.8020 Abweichungen von mehr als zehn Knoten von der im Flugplan angegebenen Geschwindigkeit nunmehr zwingend an die Flugverkehrskontrolle mitzuteilen. Bei VFR-Flugplänen dürfte dies aber keine praktische Auswirkung haben.
SERA Änderungen 2025: Neuer Notfall-Transpondercode
In der Flugschule hat jeder Pilot die klassischen Notfall-Transpondercodes 7500 (Entführung), 7700 (Notfall) und 7600 (Funkausfall) gelernt. Die EASA hat nun den Transpondercode 7601 ergänzt. Dieser Squawk-Code soll eingegeben werden, wenn man nach IFR unterwegs ist und ein Funkausfall bei VMC (Visual Meteorological Conditions) eintritt.
Kommt es im Flug zu einem Funkausfall, gibt es damit künftig folgende Varianten. Bei einem Sichtflug nach Sichtflugregeln muss man am nächsten geeigneten Flugplatz landen. Außerdem muss man die zuständige Stelle informieren, also meist das AIS.
Bei einem IFR-Flug außerhalb kontrollierten Luftraums unter Instrumentenflug-Wetterbedingungen sind die letzte Höhe und Geschwindigkeit für 20 Minuten ab dem Zeitpunkt einzuhalten, zu dem der Squawk auf 7600 gesetzt wurde. Diesen Fall gibt es in Deutschland nicht, weil bei uns – anders als von der ICAO vorgegeben – IFR-Flug in Luftraum G in der Regel nicht erlaubt ist.
Vereinfachung für Lotsen durch SERA Änderungen 2025
Danach und auch in allen anderen Fällen ist gemäß dem Flugplan weiterzufliegen. Wobei vorher noch erhaltene Routenanweisungen von ATC zu beachten sind. Über dem Zielflugplatz ist dann am Clearance Limit im veröffentlichten Holding zu warten, um dann so genau wie möglich zur im Flugplan angegebenen Ankunftszeit einen veröffentlichten Instrumentenanflug zu beginnen. Die Landung sollte dann binnen 30 Minuten erfolgen.
Befindet sich ein Flugzeug auf einem IFR-Flugplan zum Zeitpunkt des Funkausfalls in VMC, so soll man im Sichtflug weiterfliegen und wie bei einem VFR-Flugplan baldmöglichst am nächsten, geeigneten Platz landen. Damit die Lotsen diese Absicht schon auf dem Radarbildschirm erkennen können, muss man in diesem Fall zukünftig 7601 rastern.
Rufzeichen-Regeln: Drei Varianten zulässig
Mit der NfL 2023-1-2726 hatte es schon zuvor eine weitere Änderung gegeben, die bisher etwas untergegangen ist. Diese hat aber hohe Relevanz für die Sicherheit gerade beim Fliegen ohne Betriebsleiter. Wie schon in der Vergangenheit dürfen beim Rufzeichen jetzt wieder Hersteller oder Flugzeugmuster verwendet werden. Diese Option entfernte man vor einigen Jahren aus den Sprechfunkverfahren.
Für die Nutzung des Rufzeichens gibt es drei Varianten. Das Eintragungszeichen (D-EABC), die Bezeichnung des Luftfahrzeugbetreibers nebst den letzten vier Zeichen des Eintragungszeichens (Lufthansa ABCD) oder die Bezeichnung des Luftfahrzeugbetreibers gefolgt von der Flugnummer (Ryanair 123). Abgekürzt wären dann jeweils D-BC oder Lufthansa CD zulässig, aber nicht einfach BC!
Hersteller oder Muster bei Eintragungzeichen: SERA Änderungen 2025
Bei Verwendung des Eintragungzeichens (D-EABC) darf nun der Luftfahrzeughersteller oder das Luftfahrzeugmuster vorangestellt werden. Also zum Beispiel Mooney EABC oder Skyhawk BC. Zahlen sollten nicht verwendet werden, also etwa 172 BC oder SR22 BC. Gerade im VFR-Verkehr an kleinen Plätzen erlaubt die Nennung von Hersteller oder Muster den anderen Piloten Rückschlüsse auf Geschwindigkeiten und vereinfacht die klare Zuordnung, welchen Verkehr man selbst gerade sieht, etwa einen Hoch- oder Tiefdecker.
Selbstverständlich sollte die Nennung der (tatsächlichen!) Position sein, sinnvoll ist dazu auch die Zeit bis zum Erreichen der Platzrunde oder einem anderen relevanten Punkt. Eine Beispielmeldung wäre: »Dorfstadt Radio, Skyhawk Bravo-Charlie, zehn Nautische Meilen, vier Minuten nordöstlich des Platzes über Klein Kleckersdorf, 3400 Fuß, zur Landung Piste 25.«
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