Rechtsfrage: Wie trage ich die Flugzeit richtig ein?
Immer wieder gibt es Diskussionen darum, wie die Zeiten im Flugbuch und im Bordbuch zu dokumentieren sind. Anwalt und Pilot Ingo-Julian Rösch klärt auf!
Ein Leser hat uns eine Frage zugeschickt, unser Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch antwortet. Dieses Mal geht es um folgendes Thema:
Wir verzweifeln im Verein an der Frage, welche Zeiträume in die Bordbücher einzutragen sind, um die Wartungsintervalle einzuhalten. Und auch beim Flugbuch gibt es verschiedene Ansichten. Was ist rechtlich korrekt?
fliegermagazin-Leser
Welche Definitionen für Zeitintervalle gibt es in der Luftfahrt?
Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Definitionen für Zeitintervalle – und durchaus unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Unter anderem und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, gibt es: die Betriebszeit (§ 30 LuftBO), die Blockzeit (§ 2 Abs. 4 2. DV LuftBO), die auch durch die ICAO definiert ist, die Flugzeit ( FCL.010 der EU-Verordnung 1178/2011), dazu zu noch die Hobbszeit. Problematisch ist, dass die Begriffe in den unterschiedlichen Regelwerken teils unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Bei einem in Deutschland zugelassenen Luftfahrzeug ist das LBA regelungskompetent für die Zulassung und Vorschriften zur Einhaltung der Lufttüchtigkeit zuständig. Zwar wurde ein Großteil der Vorschriften europaweit harmonisiert, oftmals ist jedoch den Mitgliedstaaten eine Konkretisierung des Grundstandards vorbehalten. Dies zeigt sich etwa daran, dass in Europa national unterschiedliche Vorschriften zur Zeiterfassung und zu den Pflichten bei Ablauf einer TBO haben. In Litauen zugelassene Luftfahrzeuge müssen beispielsweise teils Logbücher für Propeller und Motor führen.
Ist das Bordbuch in Deutschland für jedes Flugzeug Pflicht?
Was die Zeiten von in Deutschland zugelassenen Flugzeugen betrifft, definiert § 30 LuftBO, dass für jedes Luftfahrzeug ein Bordbuch geführt werden muss. Dort ist unter anderem Ort, Datum und Zeit (UTC) des Abflugs und der Landung einzutragen ist, dazu die „Betriebszeit“. Daraus wird allgemein gefolgert, dass der Gesetzgeber diese „Betriebszeit“ als den Zeitraum zwischen Abflug und Landung versteht. Das ist etwas gegen die Intuition, die vielleicht eher den Motorlauf als „Betrieb“ auffassen würde. Es ist aber erfreulich für Wartungen, die nach bestimmten Betriebszeitintervallen vorzunehmen sind. Denn die Zeit des Rollens am Boden zählt nicht mit. Die Bordbuch-Zeiten gelten auch für die Wartung von Motor oder Propeller.
Zum Beispiel bei US-registrierten Flugzeugen sind die Vorschriften dagegen vollkommen anders: Es gibt keine Pflicht zum Bordbuch, aber zum Vorhandensein eines Betriebsstundenzähler. Der heißt „Hobbs Meter“: Die Hobbszeit beginnt je nach Flugzeug, wenn entweder der Öldruck beim Anlassen des Motors steigt oder der Hauptschalter des elektrischen Systems aktiviert wird. Die Folge: US-Maschinen müssen früher und öfter in die Wartung als europäische.
Der Begriff Flugzeit ist im Flugbuch anders definiert
Anders sieht es beim Flugbuch des Piloten aus. Der Abschnitt FCL.010 der EU-Verordnung 1178/2011 definiert „Flugzeit“ eindeutig als den Zeitraum zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeugs aus seiner Parkposition zum Zweck des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition mit abgestellten Triebwerken. Auch dies ist wieder etwas gegen die Intuition, nach der „Flugzeit“ vielleicht eher als die in der Luft verbrachte Zeit zu verstehen wäre. Ganz klar machen die Vorschriften jedoch: Durch Herumrollen auf dem Flugplatz soll niemand Stunden schinden können.
Die Flugzeit gemäß EASA ist identisch mit dem oft gehörten Begriff Blockzeit, der sich auf das Wegnehmen und Anlegen der Bremsklötze (auf Englisch blocks) durch das Bodenpersonal bezieht. Zu beachten ist, dass die Zeiten im Bordbuch des Flugzeuges in der Regel mit den Zeiten des Hauptflugbuchs des Flugplatzes übereinstimmen sollten, während wiederum die Zeiten im persönlichen Flugbuch deutlich abweichen können. Oft wird die Flugzeit von Piloten mehr oder weniger praxistauglich „pauschalisiert“, was allerdings der Intention des Gesetzgebers eindeutig widerspricht. Viele Piloten täuschen sich hier auch erheblich. „Fünf Minuten vor dem Start und fünf nach der Landung“ – das ist in der Realität oft zu wenig. Der Privatpilot ist damit auch schon fertig.
Die Uhren gehen je nach Land anders
Kurz zusammengefasst: Losrollen und Abstellen für das eigene Flugbuch, Abheben und Aufsetzen für das Bordbuch des Flugzeugs. Übrigens: Ein Verein, der nach Hobbs-Zeit abrechnet, tut sich unter Umständen keinen Gefallen: Die Gefahr besteht, dass Piloten aus Kostengründen das ordentliche Warmlaufen am Boden verkürzen.
Die Begriffe Motorlaufzeit und Propellerlaufzeit sind selbsterklärend. Weder die EU-Vorschriften noch die deutschen Regeln verlangen jedoch im Normalfall deren Aufzeichnung. Das kann aber in anderen Staaten und teils auch nur für bestimmte Zulassungsarten (etwa für Experimentals) unterschiedlich sein. Die Uhren gehen also auch in der Fliegerei je nach Land durchaus anders.
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