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Sprechfunkverfahren: „Radio“ statt „Info“ gilt laut BAF sofort

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat klargestellt: Ab sofort sind Flugplätze mit „Radio“ statt „Info“ zu rufen.

Von Thomas Borchert
Sprechfunkzeugnis Luftfahrt

Die neue NfL2023-1-2726 für die Sprechfunkverfahren, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Anfang Februar veröffentlich hatte (wir berichteten), hat bei manchen Piloten und Flugplatzbetreibern für Verwirrung gesorgt. Nun hat das BAF mit einer Übergangsregelung für Klarheit gesorgt.

Wichtigste Änderung in der NfL: Flugplätze, die bislang als „Info“ gerufen wurden, sollen nun „Radio“ heißen. Und: Die Regelung trat bereits am 7. Februar in Kraft.

BAF zum Sprechfunkverfahren: „Radio“ gilt ab sofort

Das sorgte für Verwirrung: In der AIP ist für die meisten Plätze noch das Rufzeichen mit „Info“ verzeichnet. Und in der Frequenzzuteilungsurkunde für die Funkstelle ohnehin. So fragten sich manche, ob sie nun – gewissermaßen im Widerspruch zu den Einträgen in AIP und Urkunde – trotzdem bereits „Radio“ nutzen sollen. Diese Ungewissheit klärt nun die Übergangsregelung des BAF: Die Behörde bestätigt, dass ab sofort das neue Rufzeichen „Radio“ zu verwenden ist. Die Anpassung der Frequenzzuteilungsurkunde solle „bei Gelegenheit“ erfolgen. Die Plätze sollten sich zeitnah um eine Änderung der AIP bemühen.

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Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

Schlagwörter
  • Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
  • BAF
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