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Pilot in Command: Diese Regeln gelten in Deutschland

Wer ist wann Pilot in Command – Lehrer oder Schüler? Und wer darf die Flugzeit als PIC aufschreiben? Immer wieder stellen sich diese Fragen. Rechtsanwalt und Pilot Ingo-Julian Rösch klärt auf!

Von Redaktion
Buddy Flights: Zwei Fluglehreranwärter fliegen gemeinsam. Einer übernimmt die Rolle des Schülers. Unser Autor Oliver Matthis (links) fliegt hier als Lehrer.
Buddy Flights: Zwei Fluglehreranwärter fliegen gemeinsam. Einer übernimmt die Rolle des Schülers. Unser Autor Oliver Matthis (links) fliegt hier als Lehrer. Bild: Oliver Matthis

Zuerst: Der verantwortliche Pilot, auf Englisch Pilot in Command und kurz PIC, ist die Person, die alle Verantwortung für die sichere Durchführung eines Fluges hat. Das gilt auch für dessen Vorbereitung – und es gilt unabhängig davon, ob der PIC tatsächlich die Steuerung des Flugzeugs übernommen hat. So sagt es der Abschnitt SERA.2010 der EU-Verordnung 923/2012.

Dort steht auch, wer der verantwortliche Pilot ist, nämlich in Artikel 2, Nr. 100. Es ist grundsätzlich die Person, die vom Halter des Luftfahrzeugs zum verantwortlichen Piloten bestimmt wurde und die für die sichere Flugdurchführung verantwortlich sein soll. Befinden sich also zwei Piloten an Bord eines Luftfahrzeugs, welche über die notwendigen Lizenzen und Berechtigungen verfügen, so muss vorab geklärt werden, wer PIC sein soll.

Wer ist während der Grundausbildung Pilot in Command?

Während einer Grundausbildung, wenn also der Aspirant noch nicht die zum Führen des Flugzeugs erforderliche Berechtigung hat, ist stets der Fluglehrer PIC. Gleiches gilt, wenn zur Erlangung, Verlängerung einer Klassenberechtigung oder in einer Prüfung zum Erwerb einer Lizenz geflogen wird. Auch dann sind FI oder CRI jeweils PIC. Dies schließt nicht aus, dass der Flugschüler oder zu verlängernde Pilot aufgefordert wird, nicht nur das Flugzeug zu steuern, sondern auch die vollständige Flugvorbereitung zu übernehmen. Dafür, dass die ordnungsgemäß ist, trägt am Ende aber der PIC die Verantwortung.

Auch bei den zur Lizenzverlängerungen vorgeschriebenen Übungs- oder Auffrischungsschulungen ist der Lehrer PIC. Und das ist selbst dann so, wenn eine vereinsintern vorgeschriebene Einweisung oder ein Training vorgenommen wird, bei dem der Pilot alle zur Führung des Flugzeugs notwendigen Berechtigungen hat. Dies haben die deutschen Behörden präzise in der NfL 2212-21 „Grundsätze für die Aufzeichnung von Flugzeiten“ festgelegt.

Wann darf ich die Flugzeit als PIC aufschreiben?

Anders als etwa in den USA gibt es in Europa keinen Unterschied zwischen „PIC sein“ und „Flugzeit als PIC aufschreiben“. Letzteres dürften in den USA bei einem Übungsflug Lehrer und Schüler. Bei uns dagegen darf nur der PIC auch tatsächlich die Flugzeit als PIC ins Logbuch schreiben. Die Details regelt die genannte NfL, aber auch die Vorschrift FCL.50 der EU-Verordnung 1178/2011.

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Laut der deutschen NfL kann jemand, der mit Lehrer fliegt, diese Flugzeit als „DUAL-Zeit“ eintragen und auch seiner Gesamtflugerfahrung zurechnen. Bei der EASA findet sich eine ähnliche Einstufung: Gemäß FCL.010 gibt es die so genannte Student-PIC-Zeit. Solche mit SPIC abgekürzten Zeiten darf eintragen, wer durch den mitfliegenden Fluglehrer nur noch überwacht wird, ohne dass der Lehrer eingreift. Laut deutscher NfL würde der Eintrag als DUAL erfolgen, nicht als PIC; gemäß EASA als SPIC und auch als PIC-Zeit. Ein unglücklicher Widerspruch. Ist ein Flugschüler auf einem Soloflug unterwegs, ist er dabei PIC und trägt dies auch entsprechend ein. Dieser Eintrag muss vom überwachenden Fluglehrer abgezeichnet werden.

Dürfen Checkflüge als PIC eingetragen werden?

Als Flugzeit gilt dabei gemäß den Definitionen im Part-FCL die Zeit vom ersten Anrollen am Parkplatz mit dem (späteren) Ziel eines Starts bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Flugzeug final zum Stehen kommt. Im Bordbuch des Flugzeugs ist das anders: Dort zählt der Zeitraum von Abheben bis Aufsetzen. Insbesondere beim Eintragen der alle zwei Jahre fälligen Übungsflüge ebenso wie bei Unterschiedsschulungen oder Vereins-Checkflügen sollten Piloten also darauf achten, diese Zeiten als DUAL und nicht als PIC einzutragen. Tatsächlich sind schon Bußgelder gegen Piloten verhängt worden, die solche Flüge als PIC eingetragen hatten.

Ein Sonderfall sei noch genannt: Nur wer über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um PIC zu sein, kann gemäß SERA.3220(b) als Sicherheitspilot bei einem simulierten Instrumentenflug agieren. Dabei wird der eigentliche PIC das Flugzeug in Sichtflugbedingungen zur Übung ausschließlich nach Instrumenten führen und nicht nach draußen schauen. Aufgabe des Sicherheitspiloten ist es dann, die Verkehrsbeobachtung und alle anderen Aufgaben zu übernehmen, die eine sichere Flugdurchführung gewährleisten. Dabei kann er jederzeit die Steuerung übernehmen. Allerdings: PIC wird der Sicherheitspilot dadurch nicht – und die Flugzeit kann er auch nicht geltend machen.

Ingo-Julian Rösch: Rechtsanwalt und Pilot.Ingo-Julian Rösch: Rechtsanwalt und Pilot.
Ingo-Julian Rösch: Rechtsanwalt und Pilot. Bild: Ingo-Julian Rösch

Text: Ingo-Julian Rösch

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