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Sprechfunkzeugnis für Piloten: Lohnt sich ein Upgrade?

Viele Privatpiloten starten mit dem BZF II – und merken später, dass Englisch oder sogar das AZF sinnvoll sein können. Welche Erweiterungen sind möglich und wie laufen die Prüfungen ab?

Von Isabella Sauer Fliegermagazin bei Google bevorzugen
Funk im Flugzeug
Los geht's! Das Sprechfunkzeugnis ist Bedingung für die Kommunikation mit Lotsen und anderen Piloten. Bild: Christof Brenner Funk im Flugzeug

Wer als deutscher Pilot am Flugfunk teilnehmen möchte, kommt um ein Sprechfunkzeugnis nicht herum. Die Kommunikation mit Lotsen und anderen Luftfahrzeugführern ist nicht nur zentraler Bestandteil der Fliegerei, sondern auch klar geregelt. Grundlage ist in Deutschland die Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV).

Sie legt fest, welche Berechtigungen erforderlich sind, um am Sprechfunkverkehr teilzunehmen. Doch spätestens nach den ersten Flugjahren stellt sich für viele Privatpiloten die Frage: Reicht mein Funkzeugnis noch aus – oder ist es Zeit für ein Upgrade?

Wer braucht welches Sprechfunkzeugnis?

In Deutschland existieren drei Sprechfunkzeugnisse mit unterschiedlichen Berechtigungen:

  • BZF II fürs Funken in deutscher Sprache bei VFR-Flügen innerhalb Deutschlands.
  • BZF I fürs Funken auf Deutsch und Englisch bei VFR-Flügen, auch international.
  • AZF (Allgemeines Sprechfunkzeugnis) fürs Funken auf Deutsch und Englisch bei VFR- und IFR-Flügen.

Zusätzlich gibt es die Varianten BZF E und AZF E, die ausschließlich englischen Funkverkehr erlauben. Eine Pilotenlizenz ist für den Erwerb der Sprechfunkzeugnisse nicht erforderlich – auch regelmäßig Mitfliegende erwerben ein Funkzeugnis, um den Piloten zu entlasten oder aktiv am Fluggeschehen teilzunehmen. Das AZF kann ausschließlich als Zusatzprüfung erworben werden – Voraussetzung ist ein bereits vorhandenes BZF.

Sendeknopf FunkenSendeknopf Funken
Klar geregelt: Der Sendeknopf ist schnell gedrückt – die Berechtigung dafür ist allerdings Pflicht. Bild: Christof Brenner

Upgrade 1: BZF II nach BZF I

Viele Privatpiloten starten mit dem BZF II – und merken irgendwann: Englisch wird wichtiger. Spätestens beim ersten Auslandsflug ist das BZF I zwingend und Funk in englischer Sprache Standard. Das Upgrade erfolgt über eine Zusatzprüfung bei der Bundesnetzagentur. Die volle Theorieprüfung muss nicht nochmal wiederholt werden.

Geprüft wird:

  • praktische VFR-Funkabwicklung in englischer Sprache.
  • Vorlesen und mündliches Übersetzen eines rund 800 Zeichen langen englischen Luftfahrttexts.

Upgrade 2: Der Schritt zum AZF

Spätestens beim Instrumentenflug führt kein Weg mehr am AZF vorbei. In Deutschland gilt zusätzlich: Bei IFR-Flügen ohne Autopilot mit Höhenhaltung muss zusätzlich zum Piloten mindestens ein AZF-Inhaber an Bord sein.

Das AZF erhält man mit einer Zusatzprüfung, die auf Englisch abläuft. Auch eine Theorieprüfung gehört dazu, in der es vor allem um IFR-Verfahren geht. Im Praxis-Teil wird ein IFR-Flug zwischen zwei Verkehrsflughäfen simuliert – inklusive Flugvorbereitung und Aufgabe eines Flugplans. Der Besuch einer Ausbildungsstätte ist zur Vorbereitung nicht vorgeschrieben. Es gibt etliche Lernunterlagen und Onlinekurse für das AZF.

Anmeldung und Wiederholung der Prüfung

Die Anmeldung erfolgt immer bei einem der sieben Standorte der Bundesnetzagentur. Seit 2023 ist die Prüfung auch auf der AERO in Friedrichshafen möglich. Die Zulassung wird erteilt, sobald die vollständigen Anmeldeunterlagen und die Gebühren eingegangen sind. Die Gebührenschuld entsteht mit Antragstellung und ist im Voraus zu entrichten.

Wer eine Vollprüfung nicht besteht, kann innerhalb einer festgelegten Frist einmal wiederholen; nur die nicht bestandenen Teile müssen erneut abgelegt werden. Bei nicht bestandenen Zusatzprüfungen hingegen ist die gesamte Zusatzprüfung neu zu absolvieren.

SprechfunkzeugnisSprechfunkzeugnis
Offizielles Dokument: Ausgestellt von der Bundesnetzagentur: Das Sprechfunkzeugnis ist der Nachweis der Berechtigung. Bild: Isabella Sauer

Was ist ein ICAO-Sprachnachweis?

Völlig unabhängig vom Sprechfunkzeugnis ist der ICAO-Sprachnachweis (Language Proficiency) eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Flugfunkverkehr. Er geht auf eine ICAO-Forderung zurück und ist in der EU-Verordnung FCL.055 geregelt. Ein Sprachnachweis ist der Vorschrift zufolge entweder in Englisch oder in der Sprache erforderlich, in der gefunkt werden soll.

Damit wäre eigentlich ein englischer Sprachnachweis für alle Sprachen ausreichend. Ob das wirklich so gemeint ist, bleibt umstritten. Klar ist: Wer als Muttersprachler nur mit dem BZF II in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands funkt, erhält auf Antrag automatisch den deutschen Sprachnachweis Level 6 (siehe unten). Wer auf Englisch funken will, braucht mindestens einen Sprachnachweis der Stufe 4.

Die Sprachlevel werden wie folgt unterschieden:

  • Level 6 »Experte« – lebenslang gültig.
  • Level 5 »erweitert« – Verlängerung alle sechs Jahre.
  • Level 4 »einsatzfähig« – Verlängerung alle vier Jahre.

Sprechfunkzeugnis: So funktioniert der ICAO-Sprachnachweis

Wichtig: Die Verlängerung des ICAO-Sprachnachweises ist nur möglich, solange er noch gültig ist. Wird die Frist versäumt, muss die Prüfung vollständig neu abgelegt werden. Bei der Bundesnetzagentur wird die Sprachprüfung nur bis Level 4 angeboten. Die Gebühr für die ICAO-Sprachprüfung beträgt dort derzeit 86 Euro.

Alternativ sind rund 135 Einzelprüfer und knapp 30 Organisationen vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt. Viele Prüfungen finden mittlerweile online statt. Die Sprachprüfung besteht aus einem Hörverständnisteil mit englischen Luftfahrttexten sowie einem Dialog, in dem Aussprache, Wortschatz, Struktur und Gesprächsverhalten bewertet werden.

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Über den Autor
Isabella Sauer

Isabella Sauer ist Jahrgang 1991, studierte in Bamberg Kommunikationswissenschaft und absolvierte anschließend ein Volontariat bei Auto Bild. Seit ihrer Jugend ist sie journalistisch tätig und arbeitete für große Verlagshäuser, darunter Axel Springer und die Funke Mediengruppe. Print, Digital, Social Media - für Isabella hat jeder Inhalt das Potenzial, vielfältig aufbereitet zu werden. Und wie kam sie zum fliegermagazin? Das Thema Mobilität interessierte sie immer schon sehr. Ob Auto, Bahn, Camper, Airliner oder Fahrrad: Die Welt lässt sich aus vielen Perspektiven entdecken. Nun geht es für Isabella Sauer in die Luft. Seit Mai 2025 hat sie eine Privatpilotenlizenz (PPL).

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