Zoll, Grenzpolizei, Flugplan: Einen Auslandsflug richtig vorbereiten
Die Vorbereitung eines Auslandsflugs ist nicht so kompliziert, wie es scheint. Die wichtigen Fragen sind immer gleich. Wir erklären, was Piloten wissen müssen.
Natürlich sind viele der Informationen, die man bei der Planung eines Auslandsflugs berücksichtigen muss, länderspezifisch. Doch einige Fragen und Abläufe sind bei jeder Reise immer gleich. Mit ihnen beschäftigen wir uns in diesem Artikel. Mit etwas Erfahrung ist der Aufwand für die Planung eines Auslandsflugs übrigens auch deutlich geringer als es hier scheinen mag. Nur stellt sich immer wieder die Frage: Wo erfahre ich das alles überhaupt?
Auslandsflug vorbereiten: Wohin soll´s gehen?
Los geht’s mit der Auswahl interessanter Ziele. Viele Artikel im und auf fliegermagazin geben Anregungen. Auf Papierkarten oder in einer Navigations-App kann man schon mal europaweit virtuell auf Reisen gehen. Erfahrungen, die Piloten mit verschiedenen Plätzen gemacht haben, finden sich auf der Website eddh.de.
Ist einigermaßen klar, wohin die Reise geht, führt kein Weg am Lesen vor bei: Die Aeronautical Information Publication (AIP) der beflogenen Länder muss man studieren, auch wenn weite Teile nicht relevant sind. Sie finden sich online oder in vielen Navigations-Apps. Hat man erstmal ein paar gesehen, wird klar: Der Aufbau ist immer der gleiche. Und interessant sind immer nur ein paar Abschnitte. Denn spätestens seit der europaweiten Einführung der SERA-Vorschriften sind Lufträume und Verfahren in Europa weitestgehend standardisiert.
Wichtige Abweichungen gibt es aber immer noch. Im Bereich Enroute (ENR) finden sich zum Beispiel Informationen darüber, ob, wann und wie Flugpläne aufzugeben sind. Der Aerodrome-Teil (AD) enthält Daten über die Flugplätze, wobei man schnell feststellt, dass in den meisten anderen Länder Sichtanflugkarten mit einer detailliert festgelegten Platzrunde sehr unüblich sind. In der AIP finden sich auch Infos zu den Punkten, die wir im folgenden etwas gründlicher besprechen wollen.
ForeFlight: Koordinaten von SehenswürdigkeitenGrenzpolizei und Zoll
Wenn es um Auslandsflüge geht, sprechen viele Piloten von »Zollflugplätzen«. Doch dieser Begriff ist zu allgemein. Es geht einerseits um die grenzpolizeiliche Abfertigung, oft Passkontrolle genannt (auch wenn der Personalausweis in Europa häufig reicht). Und andererseits um die Zollkontrolle. Beim Fliegen kann noch eine dritte Besonderheit hinzukommen, der Airport of Entry. Ob man eine dieser Kontrollen braucht, ist jeweils bei Ein- und Ausreise wichtig, also im Zielland ebenso wie in dem Land, in dem man startet.
Die Grenzkontrolle beim Auslandsflug
Die Grenzkontrolle zuerst: Sie entfällt eigentlich zwischen den Ländern, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Das sind viele europäische Länder, aber nicht alle: Rumänien gehört nicht zum Schengenraum, ebensowenig Irland oder Großbritannien. Und es kommt auf das Wort »eigentlich« an: Manche Länder haben oder hatten das Schengener Abkommen ausgesetzt, etwa wegen Corona oder Terroranschlägen im eigenen Land (Frankreich). Andere sind zwar Schengen-Staat, verlangen von Piloten aber dennoch eine Einreisekontrolle (Griechenland).
Auch die Art der Kontrolle bei privaten Flügen mit kleinen Flugzeugen kann sich in manchen Ländern unterscheiden. Wer also zum Beispiel von Deutschland direkt nach Großbritannien fliegt, muss beim Abflug in Deutschland einen Platz wählen, bei dem die Ausweispapiere kontrolliert werden können – mancherorts vom Flugleiter, anderswo durch die zuvor bestellte Polizei. Bei der Rückkehr gilt das gleiche. In Großbritannien dagegen meldet man die Ein- und die Ausreise vorab mit einem Online-Formular an, die Polizei kommt nur bei Bedarf. Das Verfahren ist in der AIP beschrieben.
Auslandsflug vorbereiten: Haben Sie was zu verzollen?
Bei der Zollkontrolle sind es die EU-Länder, zwischen denen diese entfällt. Wichtige Ausnahmen sind die Schweiz oder Norwegen sowie erneut Großbritannien. Auch hier galt bis vor kurzem: Wer aus Deutschland in eines dieser Länder ausreist, muss von einem Platz starten, wo eine Zollkontrolle möglich ist – oder dort bei Rückkehr landen.
Allerdings hat sich nun das EU-Recht geändert: Wer keine Waren anzumelden hat oder auf den keine anderen Ausnahmen zutreffen, kann privat direkt in ein Drittland fliegen oder ohne Kontrolle von dort zurückkehren. Allerdings, wie anfangs gesagt: Im Zielland sind dessen Regeln zu befolgen. In der Schweiz zum Beispiel ist bei Ankunft und Abreise weiter eine Zollkontrolle erforderlich.
Manche Länder sind zwar Schengen- und EU-Mitglied, verlangen aber dennoch, dass Privatpiloten ihre erste Landung im Land an einem Airport of Entry machen, also an einem Einreiseflugplatz. Eine Liste der so zugelassenen Plätze findet sich dann in der AIP. Dänemark ist ein Beispiel dafür; an den Plätzen wartet dann manchmal die Polizei, manchmal nicht.
Die wichtigsten Fragen für Aus- und Einreise
Es gelten also bei der Vorbereitung der Reise stets diese Fragen, jeweils für Start- und Zielland: Brauche ich eine grenzpolizeiliche Abfertigung? Brauche ich eine Zollkontrolle? Gibt es spezielle Verfahren dafür? Und muss ich womöglich einen Airport of Entry nutzen?
Einen Auslandsflug vorbereiten: Flugplan statt »Fluchplan«
Das ist die nächste große Frage: Brauche ich für den grenzüberschreitenden Flug einen Flugplan? Der macht vielen Piloten Angst – ohne Grund. Mit ein wenig Übung lässt er sich leicht aufgeben. Das geht mit dem Standard-Formular nach wie vor per Fax, aber besser online: Unter ais.dfs.de nimmt die DFS nach kostenloser Registrierung auch Flugpläne entgegen, die Flüge ins Ausland betreffen – und auch solche, die nur im Ausland stattfinden. Noch komfortabler geht es mit vielen Navigations-Apps, die eine geplante Route gleich ins Formular übertragen.
Flugplan: Standard-Formular mit ErklärungenTipps zum Ausfüllen des Flugplans für den Auslandsflug
Zwei Dinge werden in der Grafik oben nicht ausführlich erklärt: Zum einen sollten Sie Ihre Route in Feld 15 am besten über Funkfeuer und IFR-Wegpunkte angeben. Die finden sich in den üblichen Apps. Die Anzeige von IFR-Wegpunkten muss eventuell erst aktiviert werden. Wichtig dabei: Es genügt, wenn diese Route ungefähr der tatsächlich geflogenen entspricht. Eine Abweichung um etliche Meilen ist nach VFR kein Problem – außer, etwas passiert, denn dann wird erstmal entlang der geplanten Route nach Ihnen gesucht.
Außerdem darf die Route im Flugplan deutlich einfacher sein als die, die Sie tatsächlich fliegen: Alle 30 Minuten ein Wegpunkt – das genügt. Sie sollten zudem einen Punkt genau auf der Landesgrenze wählen, selbst wenn Sie den später nicht exakt überfliegen.
Auslandsflug-vorbereiten: Flugplanung mit IFR-WegpunktenEstimated Enroute Time angeben: Wann fliegen Sie ein?
In Feld 18 sollte außerdem angegeben sein, nach wie viel Flugzeit Sie in den Luftraum eines fremden Landes einfliegen. Dabei wird das ICAO-Kürzel der Flight Information Region (FIR) eingetragen, in die Sie einfliegen. Das Kürzel finden Sie zum Beispiel in der AIP, aber auch in Navigations-Apps.
Für den gesamten österreichischen Luftraum ist das zum Beispiel die Vienna FIR, kurz LOVV. Ihre Flugzeit bis dorthin, die Estimated Enroute Time (EET) geben Sie in Feld 18 des Flugplans wie folgt ein: EET/LOVV0112. Das bedeutet: Nach 1:12 Stunden planen Sie, die Grenze zu überfliegen. Manche Navigations-Apps erledigen den Eintrag automatisch.
Flugplan für den Auslandsflug verschieben
Wenn Sie nicht wie geplant loskommen, scheuen Sie sich nicht, den Flugplan zu verschieben. So ein »delay« ist online, per App oder telefonisch bei AIS schnell erledigt. Aufwendiger ist das Vorverlegen eines Plans: Er wird dann neu auf gegeben, was Apps im Hintergrund erledigen. Dennoch: Verschieben ist besser. Aber zurück zur wichtigsten Frage: Wann brauchen Sie einen Flugplan?
Wann brauche ich für das Ausland einen Flugplan?
Immer dann, wenn auch nur eines der Länder, die Sie befliegen, einen verlangt. Die meisten Länder tun das für grenzüberschreitende Flüge. Deutschland verzichtet zwar für Flüge in die Nachbarstaaten darauf, aber die Nachbarn tun das oft nicht. Manche wollen nur einen sehen, wenn kontrollierte Plätze angeflogen werden. Andere Länder wollen hingegen immer oder fast immer einen Flugplan sehen. Aber nochmal: Die Aufgabe eines Flugplans ist wirklich keine große Sache.
Flugplan online in der App aufgebenSpaß an Neuem: Von Sperrgebieten bis Vokabeln lernen
Trotz aller europäischen Vereinheitlichung sind Lufträume und Verfahren zwischen den Ländern immer noch unterschiedlich. Lassen Sie sich darauf ein und genießen Sie es, etwas Neues kennenzulernen! Wenn man einmal weiß, dass der Tanklaster in Großbritannien »bowser« genannt wird, ist das eine interessante neue Vokabel. Und dass die im Mittelmeer oft gehörte Forderung »Say POB« sich auf die »persons on board« bezieht, hat man auch schnell verstanden.
Keinesfalls sollte man sich von einer Fülle von Sperrgebieten abschrecken lassen, etwa in Frankreich. Die sind oft nicht aktiv, und die FIS-Lotsen äußerst hilfreich. Auch die Lufträume D und C verlieren schnell ihren Schrecken, wenn sie – wie etwa in Kroatien – schon in 1000 Fuß beginnen und man um einen Einflug gar nicht herumkommt. In vielen Ländern erhält man übrigens keine »richtigen« Freigaben zum Einflug – es ist offensichtlich, dass der Lotse den Weiterflug in den Luftraum C oder D erwartet. Wer dann nachfragt, erntet oft Unverständnis.
Auslandsflug vorbereiten: Das Wetter im Blick
Viele Piloten fragen sich, wo sie im Reiseland Informationen über das Flugwetter bekommen. Oft gibt es Websites der nationalen Flugwetterdienste. Zwei weitere Möglichkeiten, die auch langfristige Vorhersagen bis zu zehn Tage im Voraus bieten: Der Dienst Windy.com sagt in der Bezahlversion Wolkenuntergrenzen und Sichten europaweit voraus. Und die App ForeFlight enthält ebenfalls ein Zehn-Tage-Flugwetter für beliebige Orte.
ForeFlight WettervorhersageEin weiterer Tipp: Zögern Sie nicht, Ihre Zielflugplätze vor der Reise anzurufen, um nach Spritverfügbarkeit oder örtlichen Verfahren zu fragen. Der persönliche Kontakt macht vieles einfacher. E-Mails bleiben dagegen oft unbeantwortet. Kleiner Trick: Nutzen Sie einen Online-Übersetzungsdienst wie deepl.com, um Ihre Mail-Anfrage in Landessprache zu schicken – vielleicht mit dem ersten Satz »Dies ist eine maschinelle Übersetzung«. Da wird eine Antwort gleich sehr viel wahrscheinlicher – die Sie dann wieder online übersetzen lassen können.
Ausrüstung für den Auslandsflug
Auf längeren Flugreisen – besonders ins Ausland – haben sich aus unserer Sicht ein paar Ausrüstungsgegenstände besonders bewährt.
- Wir empfehlen, das zum Motor passende Öl in ausreichender Nachfüllmenge mitzuführen.
- Warnwesten sind auf vielen Vorfeldern Pflicht.
- Vorlege-Klötze und ein Satz Verzurrseile samt Erdanker sollten nicht im Gepäck fehlen.
- Ratsam ist ein zweites Ladekabel und eventuell auch eine Powerbank-Batterie für den Tablet-Computer, der zur Navigation verwendet wird.
- Neben der Tankkarte gehört mindestens eine Kreditkarte ins Gepäck: Die Ausgaben etwa beim Tanken sind erheblich. Nehmen Sie genug Bargeld zumindest für eine Tankfüllung mit – am besten in Euro, der auch bei anderer Landeswährung akzeptiert werden dürfte.
- Je nach Flugroute ist die (teils vorgeschriebene) Ausrüstung für Überwasserflüge mitzuführen, also zumindest eine Rettungsweste für jeden Insassen. Die muss über Wasser dann auch getragen werden.
- Wir empfehlen außerdem zumindest einen Personal Locator Beacon an Bord. Diese PLB-Notsender werden an der Person getragen (zum Beispiel am Gürtel des Piloten) und von Hand ausgelöst. Sie funktionieren oft zuverlässiger als der im Flugzeug verbaute ELT.

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.



