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So werden gefährliche Annäherungen in der Luftfahrt gemeldet

Nicht nur im Luftraum E gilt: Gefährliche Annäherungen zwischen Luftfahrzeugen sind sicherheitsrelevante Ereignisse.

Von Martin Schenkemeyer
Gefährliche Annäherungen in der Luftfahrt melden
Gefährliche Annäherungen in der Luftfahrt sind sicherheitsrelevante Ereignisse und sollten konsequent gemeldet werden. Bild: Eric Kutschke Gefährliche Annäherungen in der Luftfahrt melden

Grundsätzlich sollte die Flugsicherung beziehungsweise FIS unmittelbar über gefährliche Annäherungen in der Luftfahrt informiert werden. Des Weiteren ist das Ereignis innerhalb von 72 Stunden auf der Webseite www.aviationreporting.eu zu melden – dem sogenannten (ECCAIRS Portal).

Handelt es sich um einen besonders gefährlichen Fall, so ist zudem die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zu kontaktieren. In Deutschland beschäftigt sich unter anderem die Aircraft Proximity Evaluation Group (APEG) mit derartigen Vorfällen. Setzt man auf www.aviationreporting.eu das entsprechende Häkchen, so wird ein Report direkt an die Arbeitsgruppe weitergeleitet.

Gefährliche Annäherungen in der Luftfahrt richtig einordnen

Bei der APEG handelt es sich um ein unabhängiges Expertengremium, das Luftfahrzeugannäherungen analysiert und entsprechende Maßnahmen und Empfehlungen aus ihren Analysen ableitet – zum Beispiel im Hinblick auf die Luftraumstruktur. Nur wenn die entsprechenden Stellen oder Gremien etwas von derartigen Fällen erfahren, können Muster erkannt und Maßnahmen zur Erhöhung der Flugsicherheit eingeleitet werden.

Damit eine Häufung von gefährlichen Annäherungen nicht einfach zu einer Einführung oder Erweiterung von restriktiveren Luftraumklassen führt, ist es umso wichtiger, dass auch VFR Piloten verantwortungsvoll mit den Vorschriften im Luftraum E umgehen. Dazu zählen, wie im Artikel erwähnt, vor allem die Einhaltung von Wolkenabständen und die ständige Aktivierung des Transponders.

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Über den Autor
Martin Schenkemeyer

Martin Schenkemeyer begann im Jahr 2007 mit dem Segelfliegen. Inzwischen ist er ATPL-Inhaber und fliegt beruflich mit Businessjets um die ganze Welt. In seiner Freizeit ist er als Vorstand seines Luftsportvereins tätig und fliegt an seinem Heimatflugplatz Bad Pyrmont Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge und Maschinen der E-Klasse. Für das fliegermagazin ist der Fluglehrer seit 2020 als freier Autor tätig und beschäftigt sich hauptsächlich mit Themen rund um die Flugsicherheit.

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