Praxis

Zehn Tipps für Piloten auf Auslandsflügen

Viele Piloten scheuen den Sprung über die Grenze – dabei locken im Ausland besonders interessante Ziele. Hier sind unsere zehn Tipps für grenzüberschreitendes Fliegen

Von Thomas Borchert
Quiberon
Quiberon, Frankreich: Strand und Stadt direkt an der Bahn – mehr kann das Fliegerherz nicht wünschen Foto: Christina Scheunemann

Die Angst oder Ehrfurcht vieler Piloten vor Auslandsflügen, bei denen Grenzen überflogen werden, ist unberechtigt – besonders in Zeiten von EU und Schengen. Flugpläne sind mit den verfügbaren Online-Tools schnell aufgegeben. Im Ausland locken tolle Destinationen.

1. Suchen Sie sich spannende Ziele

Es muss gar nicht immer die ganz große, mehrtägige Auslandsreise sein: Warum auf einen Kaffee zu immer dem gleichen, 30 Minuten entfernten Stammplatz fliegen, wenn man ebenso in zwei Stunden in Le Touquet Miesmuscheln genießen oder in Venedig Eis am Canale Grande essen könnte? All das dauert unterm Strich gleich lang: einen vollen Tag rund ums Flugzeug. Und nebenbei bekommen Wenigflieger so ihre zwölf Mindeststunden deutlich schneller zusammen.

2. Prüfen Sie die Voraussetzungen für Pilot und Flugzeug

Piloten brauchen ein englisches Funksprechzeugnis, wenn sie im Ausland funken wollen – also bei deutscher Lizenz ein BZF I oder höher. Ebenso ist ein ICAO-Sprachlevel 4 oder höher in Englisch erforderlich, nicht jedoch in der Sprache des Ziellandes (siehe EU-Verordnung 1178/2011 Abschnitt FCL.055). Wohlgemerkt: Auch wenn in der Landessprache gefunkt wird (etwa Französisch oder Dänisch) reicht in Sachen ICAO-Sprachnachweis der Level 4 oder höher in Englisch! Deutsch registrierte Ultraleichtflugzeuge brauchen in anderen Ländern eine Einfluggenehmigung. In manchen Ländern gilt sie als generell erteilt (etwa Frankreich). In anderen muss man sie beantragen, sie gilt dann unterschiedlich lange – etwa Dänemark oder Großbritannien. Nähere Informationen über viele Länder finden sich beim UL-Verband DULV unter http://www.dulv.de/Flugbetrieb/Auslandsfliegen

3. Geben Sie einen Flugplan auf

Nur wenn alle Länder, die Sie befliegen wollen, auf eine Flugplanpflicht bei grenzüberschreitenden Flügen verzichten, brauchen Sie keinen – doch es kostet fast mehr Zeit, sich um diese Ausnahmen zu kümmern, als einfach einen aufzugeben. Das geht in vielen Navigations-Apps oder nach kostenloser Registrierung bei der DFS unter https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp . Fliegen Sie nach VFR, müssen Sie sich nicht präzise an die im Flugplan angegebene Route halten. Es genügt, wenn Sie die angegebene Abflugzeit auf etwa 30 Minuten genau einhalten. Wenn Sie noch früher oder später abfliegen wollen, rufen Sie einfach kurz bei AIS an und verschieben den Plan.

AlderneyAlderney
Alderney, Kanalinseln: Schroffe Schönheit mit spektakulären Aussichten

4. Prüfen Sie die Notwendigkeit für Zollabfertigung

Piloten reden gerne von „Zollflugplätzen“ und sind dabei zu unpräzise. Zwei Dinge sind zu beachten: Eine Zollabfertigung braucht man im Prinzip zwischen Staaten, die nicht zur EU gehören. Beispiele sind die Schweiz oder Norwegen. Dann braucht man an Start und Ziel eine Zollabfertigung. Kleinere Plätze bieten diese manchmal auf Voranmeldung – ob der Zoll dann tatsächlich zur Kontrolle kommt, ist ihm überlassen. Es drohen sehr hohe Strafen, wenn man die Zollvorschriften missachtet. Bestellen Sie also rechtzeitig den Zoll an Start- und Zielflugplatz – oder wählen Sie einen Platz, der diesen Service rund um die Uhr bietet.

5. Prüfen Sie die Notwendigkeit für eine Grenzabfertigung

Eine grenzpolizeiliche Abfertigung (in Deutschland durch die Bundespolizei) braucht man zwischen Staaten, die nicht das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Das ist zum Beispiel Großbritannien. Die Abfertigung kann auch erforderlich sein, wenn derzeit die Schengen-Verfahren in einem Land ausgesetzt sind, etwa in Frankreich. Dort verlangen einige Plätze eine Benachrichtigung der Grenzpolizei, andere nicht (das findet sich in den NOTAMs). In Großbritannien ist die grenzpolizeiliche Abfertigung über eine Online-Anmeldung zu erledigen. Die Details finden sich in den AIPs der jeweiligen Länder. Auch hier brauchen Sie im Zweifel die Abfertigung an Start- und Zielplatz.

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Endelave, Dänemark: Im Stall neben der Piste finden sich Fahrräder, mit denen die Insel erkundet werden kann

6. Lesen Sie die AIP

Verfahren in anderen Ländern weichen zum Teil von unseren ab. Das steht in der AIP des jeweiligen Landes, die man zumindest einmal durchgeblättert haben sollte. Ein Verzeichnis vieler Online-AIPs findet sich bei eddh.de.

7. Lesen Sie die NOTAMs

Gerade im Ausland ist das Prüfen der NOTAMs vor dem Flug wichtig, weil auch dort Abweichungen von den vertrauten Verfahren verzeichnet sind. Sie finden sich ebenfalls in vielen Navigations-Apps oder bei der DFS.

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8. Nutzen Sie andere Informationsquellen

Im Internet, in den Reiseberichten des fliegermagazins oder auf den Webseiten der Flugplätze finden Sie weitere Informationen über Ziele im Ausland, die wertvolle Tipps enthalten können. Auch ein Anruf beim Zielflugplatz ist oft hilfreich.

VenedigVenedig
Lido di Venezia, Italien: Vor der Stadt der Liebenden liegt der Grasplatz, mit dem Boot geht es von dort direkt in die Kanäle von Venedig

9. Erwarten Sie nicht immer eine Antwort

In fast allen Ländern außer Deutschland gibt es an kleinen Plätzen keinen Flugleiter. Es wird also im Zweifel niemand auf Ihren Funkanruf antworten. Fliegen Sie dennoch an (ob der Platz grundsätzlich geöffnet ist, wissen Sie ja aus dem Studium der AIP) – und melden Sie jeden Richtungswechsel in der Platzrunde. Rechnen Sie mit anderem Verkehr, verhalten Sie sich umsichtig und defensiv.

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10. Fragen Sie nach

Manchmal benutzen Lotsen in anderen Ländern unvertraute Formulierungen. Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind – fast immer werden Sie im Ausland aufgeschlossene Menschen treffen, die Ihnen helfen wollen. Das gilt nicht nur für Lotsen, sondern auch am Boden.

Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

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