Reisetipp: Unbedingt nach Frankreich fliegen!
Frankreich ist ein traumhaftes Fliegerland mit Zielen für jeden Geschmack. Allerdings: Man muss sich gut vorbereiten. Ihr fliegermagazin stellt die Traumdestination für Privatpiloten vor.
Es ist der erste und wichtigste Rat für jeden, der sich fliegerisch für Frankreich interessiert: Lassen Sie sich bitte auf keinen Fall abschrecken! Ja, der Luftraum sieht beim ersten Blick auf die VFR-Karte völlig undurchdringlich aus. Verfahren und Sprachhürden scheinen kaum überwindbar. Doch das alles täuscht: Die Schwierigkeiten sind viel geringer, als es auf diesen ersten Blick wirkt.
Und vor allem: Frankreich bietet eine unermessliche Vielfalt an Zielen und unterschiedlichen Landschaften, die sich gerade mit dem eigenen Flugzeug besonders gut erschließen. Von der exzellenten Küche müssen wir nicht reden.
Quiberon von obenTipps für Privatpiloten: Auslandsflug nach Frankreich
Allerdings lässt sich um eine Tatsache nicht herumreden: Mal eben einfach so losfliegen – das geht in Frankreich meist nicht. Das führt zum zweiten wichtigen Rat für jeden Frankreich-Flieger: Bitte bereiten Sie sich gut vor! Dazu gehört das Studium von NOTAMs und anderen Informationen noch mehr, als es ohnehin selbstverständlich sein sollte.
Hierbei hilft die tolle Website der französischen Behörden. Dort gibt es zu den Sichtanflugkarten auch sehr ausführliche Textinformationen mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Und schließlich: Der deutsche Pilot Philipp Tiemann hat viele nützliche Informationen auf seiner exzellenten Website zusammengestellt. Aber der Reihe nach.
Fliegen in Frankreich: Schengen mit Ausnahmen
Zuerst die Einreise. Zwar ist Frankreich natürlich sowohl EU-Mitglied als auch Schengen-Unterzeichner. Aber in Folge von Terroranschlägen und der Covid-Pandemie haben die Behörden in Frankreich das Schengener Abkommen in etwas unübersichtlicher Weise und sehr uneinheitlich ausgesetzt.
Außerdem gibt es Plätze, die ausschließlich Zoll-Abfertigung bieten, aber keine grenzpolizeiliche Abfertigung – das ist bei Flügen etwa von und nach der Schweiz (Zoll genügt) oder Großbritannien sowie den Kanalinseln (Zoll und Grenzpolizei erforderlich) relevant. Für Flüge aus Deutschland und dem übrigen EU-Raum geht es dagegen um die grenzpolizeiliche Kontrolle.
Salinen in der Camargue/FrankreichDie drei französischen Flugplatzarten
Letztlich gibt es drei Arten von Flugplätzen. Einige haben ohnehin rund um die Uhr eine grenzpolizeiliche Abfertigung. Dazu zählen natürlich die großen Flughäfen. Dann gibt es viele kleine Plätze, die keine offiziellen Grenzübergangsstellen sind. Man kann sie aus einem Land, das sowohl Schengen- als auch EU-Mitglied ist, einfach so anfliegen und von dort auch ausfliegen. Das gilt nach wie vor und unabhängig von den Regelungen an einigen Plätzen der dritten Kategorie: Die haben, als Ausnahme zum Schengen-Abkommen, auch für Einreisen aus sowie Abflüge nach Deutschland (oder andere Schengen-/EU-Länder) eine Grenzkontrolle vorgeschrieben.
Die Information darüber findet sich zu weilen in der AIP, oft in einem (meist schon älteren) NOTAM, manchmal aber auch nur auf der Website des Platzes. Oft hilft nur ein Anruf, wenn sich denn vor Ort jemand findet, der Englisch spricht. Denn: Oft sind 24 oder gar 48 und mehr Stunden Vorlauf erforderlich, damit die Grenzbeamten kommen. Wenn also in den Unterlagen zum Platz irgendwie die Rede von Grenzkontrollen ist, sollte man den Sachverhalt unbedingt klären.
Aber wie gesagt: Sucht man sich einen der kleinen Plätze, ist überhaupt keine Kontrolle erforderlich. Logisch ist das alles leider nicht. Aber die französischen Behörden nehmen diese Kontrollen, wenn sie denn an einem Platz vorgegeben sind, sehr ernst. Es drohen hohe Geldstrafen, wenn man die Vorschriften missachtet. Man sollte die Regeln also einhalten.
In Frankreich über die Dune du Pilat fliegenDurchlässige Sperrgebiete beim Fliegen in Frankreich
In Frankreich gibt es eine Vielzahl militärischer Sperrgebiete und ein Netz von Tiefflugstrecken, die auf den VFR-Karten undurchdringlich erscheinen. Allerdings sind sie oft nicht aktiviert. Und selbst in aktivem Zustand wird ein Durchflug oft freigegeben. Deshalb lautet die dringende Empfehlung, stets mit FIS oder einer anderen ATC-Stelle in Kontakt zu sein. FIS heißt in Frankreich Service d’Information de Vol und wird entsprechend SIV abgekürzt. Eine Kontaktaufnahme zu einer ATC-Stelle gleich nach Überflug der Grenze ist vor geschrieben.
Auf der französischen Website zur Flugvorbereitung finden sich auch die NOTAMs über aktivierte Sperrgebiete und die Online-Information über die Aktivierung des militärischen Tiefflugstreckennetzes, für das die Kürzel RTBA und AZBA verwendet werden (siehe unten). Verbreitet sind in Frankreich um Flugplätze mit IFR-Anflugverfahren auch Terminal Maneuvering Areas (TMA). Diese können von E bis A alle Luftraum-Einstufungen haben und erfordern – außer bei E – eine Freigabe.
Die wird, wie in vielen Ländern, oft nicht direkt erteilt, also mit einer Formulierung wie »cleared to …«. Wenn es offensichtlich ist, dass der Lotse nichts dagegen hat, dass man weiterfliegt, genügt das meist – eine Nachfrage wäre unüblich und führt manchmal zu genervten Reaktionen.
AZBA-Karte von Frankreich mit eingezeichneten TieffluggebietenAktive Sperrgebiete und »French only«-Plätze
Obwohl also zum Beispiel die Karte an der südwestlichen Atlantikküste übersät mit Sperrgebieten ist, sind wir dort schon oft hindurchgeflogen – fast keines der Gebiete war aktiv. Allerdings muss man auch mit Überraschungen rechnen: Man meldet sich auf einer FIS-Frequenz und erhält als erstes die Ansage, dass man doch auf das aktive Sperrgebiet direkt voraus achten möge. Dann ist ein schneller Kurswechsel verlangt, gefolgt von der Nachfrage, ob in der neuen Flugrichtung nichts aktiv ist.
Unkontrollierte Plätze haben zum Teil einen Aerodrome Flight Information Service Officer (AFISO), wie er auch bei uns an Flugplätzen mit IFR-Verfahren üblich ist. Er übt im Grunde die Funktionen aus, die bei uns früher der Flugleiter übernommen hat: Es gibt die üblichen Landeinformationen, dann kann einer bis auf die Kurvenrichtung meist nicht weiter festgelegten Platzrunde zur Landung gefolgt werden.
An einigen wenigen Plätzen haben die AFISOs nicht die nötige Qualifikation, um auf Englisch zu funken. Dann müssen auch die anfliegenden Piloten in französischer Sprache funken – die entsprechende Information findet sich als »French only« bei der Platzfrequenz in den Anflugkarten. Mit ein bisschen Schulfranzösisch lassen sich die entsprechenden Sprechgruppen im Internet finden, man kann sie sich gut aneignen – oder eben einen anderen Platz anfliegen.
Fliegen über Bonifacio/KorsikaDie heilige Mittagspause im Flieger-Frankreich
Typisch für AFISO-Plätze in Frankreich ist eine Mittagspause für den Menschen am Funk. In dieser Pause wird dann ohne Flugleiter geflogen – und es gilt für diesen Zeitraum fast immer (siehe AIP) »French only«. Grundsätzlich haben die Flugplätze keine »Öffnungszeiten«, sondern eben nur Zeiten, zu denen jemand im Funk antwortet, und Zeiten (auch frühmorgens und abends), zu denen das nicht der Fall ist. Benutzbar sind die Pisten dennoch, wenn die AIP nichts anderes sagt. Schließlich gibt es eine Unmenge von kleinen Flugplätzen in Frankreich, bei denen am Boden einfach niemand ist.
Das Kürzel A/A für »air/air« in der AIP weist daraufhin, dass hier die Piloten den Flugbetrieb untereinander selbstständig absprechen. Nur wenige Plätze haben hier den Zusatz »French only«. Dann kann es durchaus Ärger geben, wenn man sich daran nicht hält. Gibt es die Forderung nicht, kann auf Englisch und Französisch gefunkt werden. Allerdings hilft es natürlich, wenigstens rudimentär zu verstehen, was die französischen Piloten sagen. Deswegen ist eine Beschäftigung mit den Sprechgruppen angeraten.
Fliegen in Frankreich: Blick über Paris und den EiffelturmLanden und tanken an unbesetzten Plätzen
Gerade an unbesetzten Plätzen sind automatische Tankstellen sehr verbreitet. Sie können mit Tankkarten der Anbieter problemlos bedient werden. Üblich sind entweder Automaten von Air bp oder von TotalEnergies. Beide sind kostenlos über die Webseiten der Anbieter erhältlich. Die Karten von Air bp gelten weltweit, sie können auf einer deutschsprachigen Website bei Air bp beantragt werden. Die von Total Energies gelten nur in Frankreich, die Beantragung ist etwas aufwendiger.
Weitere wichtige Details für komplett unbesetzte Plätze:
- Die französischen Vorschriften sehen vor, dass man den Platz in 500 Fuß über der Platzrundenhöhe überfliegt (und dies meldet), den Windsack und die Situation am Platz beobachtet und sich dann in die Platzrunde einsortiert.
- Manchmal ist das Gelände mit Zäunen gesichert, dann findet sich irgendwo ein Code, mit dem man am Folgetag wieder durch die Tür kommt – oft die Platzfrequenz. Diesen Code sollte man suchen und sich merken, bevor man den Platz verlässt.
- Es empfiehlt sich, bereits vorab zu klären, welche Transportmöglichkeiten es vor Ort gibt.
Bergpiste des Altiports Courchevel in FrankreichTolle Flieger-Ziele in Frankreich
Zugegeben: Beim ersten Frankreichbesuch mag die Menge an abweichenden Verfahren groß erscheinen. Doch in der Praxis ist alles viel einfacher, als es anfangs erscheint. Als Einstieg können wir zum Beispiel einen Ausflug nach Colmar empfehlen, ein Mittagessen im sehr guten Flugplatzrestaurant von Nancy-Essey oder einen Besuch in Annecy an den Alpen. Die gesamte Atlantikküste von der Normandie bis zu den endlosen Ständen im Süden ist ebenso reizvoll wie der Flug durchs Tal der Rhône bis ans Mittelmeer.
Im Binnenland ist ein Rundflug über den Schlössern des Flusses Loire lohnend (Die Koordinaten der Loire-Schlösser: Chambord 47° 36′ 58.3“N, 001° 31′ 2.2“E; Cheverny 47° 30′ 1.1“N, 001° 27′ 29.0“E; Montrichard 47° 20′ 37.0“N, 001° 10′ 55.6“E; Chenonceau 47° 19′ 30.7“N, 001° 04′ 12.0“E; Amboise 47° 24′ 52.5“N, 000° 59′ 1.2“E; Chaumont N47° 28′ 45.3“N, 001° 10′ 53.8“E). Für eine Besichtigung am Boden bietet sich Blois (LFOQ) an.
Luftbild des Schlosses Chambord an der LoireDie französische Hauptstadt kann man über den kleinen Flugplatz Lognes–Émerainville (LFPL) im Osten der Stadt oder über den größeren Platz Paris-Saclay-Versailles (LFPN) besuchen. Letzteren kennen die meisten noch unter seinem alten Namen Toussus-le-Noble. Unsere Empfehlung: Trauen Sie sich nach Frankreich, es lohnt sich!
Frankreich-Flieger-Tipps kompakt
- Einreise: Das Schengen-Abkommen ist an manchen Plätzen ausgesetzt. Dann ist eine Grenzkontrolle erforderlich (siehe Artikel) und muss oft vorab angefordert werden. Im Zweifel mindestens zwei Tage vorher anrufen.
- Flugplan: Für Grenzüberflüge ist ein Flugplan erforderlich.
- Transponder: Der Standard-VFR-Code ist wie bei uns 7000.
- Wetterinformationen: Nach kostenloser Registrierung unter aviation.meteo.fr verfügbar.
- Ultraleichtflugzeuge: Deutsche Dreiachs-ULs bis 525 Kilogramm MTOM brauchen keine Genehmigung. Schwerere beantragen sie kostenpflichtig unter ecologie.gouv.fr/en/foreign-aircraft.
- FIS: Bei Grenzüberflug ist Kontakt mit FIS erforderlich. FIS heißt in Frankreich SIV, das Rufzeichen ist »Info«.

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.



