WISSEN

/

Sonder-VFR: Welche Voraussetzungen gelten?

Wenn das Wetter in der Kontrollzone schlecht ist, hilft eine Special-VFR-Freigabe. Sie verlangt nach Augenmaß. Wir sagen, was Sie beachten sollten.

Von Redaktion
Runway ahead
Geht nicht wirklich: Auch wenn die Sicht gut ist und die Wolken vermutlich höher als 1500 Fuß sind: Ein Wolkenabstand von vertikal 1000 Fuß ist womöglich nicht mehr einzuhalten. Dann hilft eine Sonder-VFR-Freigabe. Foto: Helmuth lage

Es ist noch gar nicht so lange her, da waren in Deutschland die Wetterminima für Sichtflüge in Kontrollzonen noch etwas großzügiger bemessen. Doch seit 2014 gelten die „Standardised European Rules of the Air“, kurz SERA. Wer nach VFR mit einem Flächenflugzeug in einer Kontrollzone unterwegs sein will, braucht mindestens fünf Kilometer Sicht und eine Hauptwolkenuntergrenze von 1500 Fuß. Zudem ist ein Wolkenabstand von 1000 Fuß vertikal und 1500 Meter horizontal einzuhalten.

Wer also bei schlechtem Wetter völlig legal aus dem Luftraum Golf anfliegt und dort in 1000 Fuß über Grund knapp unter einer geschlossenen Wolkendecke unterwegs ist, wird nicht so einfach die Tür in die Kontrollzone öffnen können. Deren Wetter wird in diesem Fall nämlich als Instrument Meteorological Conditions (Instrumentenflugbedingungen, kurz IMC) eingestuft.

Was tun im Extremfall?

Welche Möglichkeiten bleiben also, wenn man sich bei minimalen Wetterbedingungen im Luftraum Golf dem Luftraum Delta einer Kontrollzone nähert? Wenn man also im Extremfall mit einer Fluggeschwindigkeit von unter 140 Knoten bei einer Sicht von 1,5 Kilometern an der unteren Grenze der Bewölkung kratzt?

Option eins: Man bleibt draußen und landet auf einem Flugplatz in der Nähe. Option zwei: Die Sicht ist nicht das Problem und die Wolkenuntergrenze ist keine Hauptwolkenuntergrenze, also nicht BKN oder OVC, sondern nur FEW oder SCT. Dann lässt sich der geforderte seitliche Wolkenabstand eventuell einhalten. Das wird in der Regel von den Towerlotsen akzeptiert, und die Kontrollzone wird noch als VMC eingestuft: Visual Meteorological Conditions, also Sichtflugbedingungen.

Einflug nach Sonder VFR unter speziellen Bedingungen

Option drei: Man bittet um einen Einflug nach Special VFR oder Sonder-VFR, kurz SVFR. Das kann ausschließlich bei Tag unter den folgenden Bedingungen genehmigt werden: Der Pilot muss mindestens 1,5 Kilometer Flugsicht und Bodensicht haben, er muss frei von Wolken bleiben. Auch am Platz muss die Bodensicht mehr als 1500 Meter betragen – und die Hauptwolkenuntergrenze nicht unter 600 Fuß liegen. Damit entfällt aber der vertikale Wolkenabstand von 1000 Fuß – der strengste Teil der Vorgaben. Ebenso wie im Luftraum Golf darf dabei mit ma ximal 140 Knoten geflogen werden, damit Zeit bleibt, Hindernisse und Verkehr zu erkennen.

Voraussetzungen für Sonder VFRVoraussetzungen für Sonder VFR
Das wird knapp: 600 Fuß Untergrenzen sind Voraussetzung für eine Freigabe nach Sonder-VFR.

Es versteht sich von selbst, dass über einem dicht besiedelten Gebiet das Einhalten einer Mindestflughöhe von 1000 Fuß über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern weiterhin in der Verantwortung des Piloten bleibt, die 600 Fuß also nur über wenig bebautem Gelände zur Anwendung kommen können. Ein Anflug etwa nach Hamburg wird bei solchen Bedingungen kaum möglich sein.

Es klappt nicht immer mit der Sonder-VFR

Die Frage nach einer Sonder-VFR-Freigabe sollte vom Piloten ausgehen, der Lotse wird das selten aktiv vorschlagen. Das Wetter der ATIS-Ansage gibt einen klaren Hinweis, ob SVFR nötig ist. Eine Genehmigung ist keine Selbstverständlichkeit, sonst bräuchte man sie nicht als Sonderform zu definieren, sondern könnte deren Sichtminima zur Norm erklären. Wird eine entsprechende Freigabe abgelehnt, so kann man davon ausgehen, dass triftige Gründe vorliegen. Die Towerlotsen haben keineswegs einen uneingeschränkten Handlungsspielraum. Für sie tritt mit einem Sonder-VFR-Einflug eine völlig veränderte Verkehrssituation ein.

Tower-LotsenTower-Lotsen
Hier wird entschieden: Die Tower-Lotsen geben SVFR-Freigaben nur, wenn Arbeitsanfall und Staffelungsvorgaben es ermöglichen.

Denn jetzt muss gestaffelt werden. Nicht bei den SVFR-Fliegern untereinander, die ihre Abstände selbst einhalten müssen, allerdings Verkehrshinweise erwarten dürfen. Separiert wird aber zum an- oder abfliegenden IFR-Verkehr. Der Mindestabstand beträgt vertikal 1000 Fuß oder lateral drei Nautische Meilen.

Vertikale Staffelung

Die vertikale Staffelung kommt nur in Frage, wenn der limitierende Faktor in der Sicht allein liegt, also bei Dunst oder Smog. Bei einer niedrigen Wolkenuntergrenze bleibt da kein Spielraum. Dann kommt nur der horizontale Abstand von drei Nautischen Meilen zum Tragen. Der kann den Einflug in die CTR blockieren, wenn sich gerade ein Airliner im Anflug befindet, weil einige Kontrollzonen gar nicht breiter sind als sechs Nautische Meilen.

WolkendeckeWolkendecke
Vorne links wird es kritisch: Das Wetter muss nicht in der gesamten Kontrollzone zu schlecht für eine normale VFR-Freigabe sein.

Unter Umständen lässt sich der horizontale Abstand durch geschickte Verkehrslenkung herstellen, was natürlich die Aufmerksamkeit der Lotsen beansprucht, der dafür Zeit haben muss. Dass der VFR-Pilot mit einem empfohlenen Steuerkurs nicht in eine Wolke oder Nebelbank einfliegt, liegt in dessen Verantwortung. Ein entsprechender Vorschlag (der Kurs ist keine Anweisung!) muss mit „unable“/“nicht möglich“ abgelehnt werden. Ein entsprechender Hinweis wird von ATC in aller Regel auch hinzugefügt: „Empfehle Steuerkurs xxx, bleiben Sie in VMC.“

Der Lotse kann die Staffelung herabsetzen

Sind die Sichten unter einer Wolkendecke gut, können die Lotsen die Staffelung herabsetzen, wenn sicher ist, dass sie die nach SVFR fliegenden Flugzeuge kontinuierlich im Blick behalten können. Es dürfte einleuchten, dass damit bei den Lotsen Kapazitäten gebunden werden, die bei dichtem Verkehrsaufkommen nicht immer zur Verfügung stehen. Die Koordination von Starts und Landungen hat in jedem Fall Vorrang.

CTR partly SVFRCTR partly SVFR
Vorne links wird es kritisch: Das Wetter muss nicht in der gesamten Kontrollzone zu schlecht für eine normale VFR-Freigabe sein.

Nun mag man sich fragen, wie sinnvoll es ist, die Kontrollzone auf die Mindestsichtflugbedingungen des unkontrollierten Luftraumes Golf herabzustufen, wenn man davon ausgehen muss, dass der umgebende Luftraum Golf auch nicht besser ist. Wer will bei solchem Wetter schon in der Luft sein? Doch es gibt gute Gründe.

Abflug mit Hilfe von Sonder-VFR

Sonder-VFR ist vor allem eine Möglichkeit, etwa bei einer aufziehenden Warmfront noch sicher nach Hause zu kommen. Dabei kann der Anflug auf einen Verkehrsflughafen mit Radarunterstützung und Verkehrshinweisen deutlich bessere Bedingungen bieten als so mancher Verkehrslandeplatz.

Es zieht sich zuEs zieht sich zu
Es zieht sich zu: Beim Herannahen einer Warmfront kann der sichere Flughafen mit Hilfe der Sonder-VFR-Freigabe noch erreicht werden.

Auch kann ein Abflug mit Hilfe von SVFR sinnvoll sein, wenn sich der Morgennebel am Flughafen langsamer auflöst als im Umfeld. Nürnberg (EDDN) ist so ein Beispiel, bei dem Wald und Grasflächen einen so feuchten Untergrund bilden, dass die Sonneneinstrahlung Mühe hat, die Bodensicht auf 1500 Meter auszudehnen, während im Umland schon längst CAVOK bei wolkenlosem Himmel herrscht.

Nach Hause schleichen

IFR-Flüge lassen sich mit einem „Cloud Break“ bei schlechtem Wetter beenden: Das Instrumentenanflugverfahren am Airport bringt einen unter die Wolken, dann huscht man im marginalen Wetter mit einer Sonder-VFR-Freigabe hinüber zum nahen Heimatplatz außerhalb der Kontrollzone.

LESEN SIE AUCH
Nebel über Hamburg
Wissen

Wie entsteht Nebel und welche Arten gibt es?

Sonder-VFR ist eine sehr hilfreiche Einrichtung, sollte aber nie zu dem Trugschluss führen, dass der Gesetzgeber damit das Fliegen bei minimalen Wetterbedingungen fördern möchte. Bis an das VFR-Minimum zu gehen, ist eine Herausforderung, auf keinen Fall eine Empfehlung, und auf jeden Fall abhängig von Können und Erfahrung der Piloten. Letztendlich liegt es deren Verantwortung, bestmögliche Sicherheitsspielräume einzubauen – und im Zweifel am Boden zu bleiben.

Text: Helmuth Lage

Schlagwörter
  • Sonder-VFR
  • Sichtflugbedingungen
  • VFR
  • Instrumentenflug
  • Kontrollzone